| Die betriebliche Altersvorsorge (BAV)
  Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht, Teile seines Gehaltes in eine betriebliche Alterversorgung (BAV) einzuzahlen (Entgeltumwandlung).
Ihre Beiträge sind nach 2008 steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Durchführung Ihr Arbeitgeber schließt einen Versorgungsvertrag mit der Wirtschaftsagentur Bernd Mayer. Sie möchten teilnehmen und vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung. 5 Durchführungswege Je nach Bedarf gibt es 5 verschiedene Anlagemöglichkeiten im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge:
- Die Direktversicherung
Sie ist wegen ihrer einfachen Durchführung eine weit verbreitete Form der BAV.
- Die Pensionskasse
Sie zeichnet sich in erster Linie durch leicht verständliche Produkte aus.
- Der Pensionsfonds
Er untersteht wegen des höheren Anlagerisikos der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen.
- Die Unterstützungskasse
Sie ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung
- Die Direktzusage
Versorgungsversprechen des Unternehmens Darüber hinaus gibt es individuelle Vorsorgekonzepte.
Anlage Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge an den jeweiligen Durchführungsweg der BAV.
Verzinsung Ihre Beiträge werden verzinslich angespart in leistungsstarke Vorsorgeprodukte mit Kapitalerhaltungsgarantie!
Auszahlung Sie erhalten daraus eine lebenslange Altersrente, die nachgelagert versteuert wird (nach § 22 Nr. 5 EStG). Alternativ ist eine Kapitalauszahlung bis 30 Prozent des Versorgungskapitals möglich.
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