| Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung (SVR)

- Eine jahrelange Beitragsentrichtung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bedeutet nicht unbedingt, dass eine Versicherungspflicht besteht und somit auch die Leistungspflicht der Sozialversicherung!
- Die Beitragsentrichtung zur Arbeitslosenversicherung für sich allein berechtigt nicht zu Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz.
- Werden zu Unrecht entrichtete Beiträge bei Betriebsprüfungen nicht beanstandet, bedeutet dies keinen leistungswirksamen Vertrauensschutz.
Den genauer Wortlaut entnehmen Sie bitte dem BSG Grundsatzurteil vom 28.04.1987
Problematik und Konsequenzen
- Die Sozialversicherungsträger prüfen Ihren Status erst im Leistungsfall, wenn es für Sie dann zu spät ist
- Im Fall der Fälle erhalten Sie trotz gezahlter Sozialversicherungsbeiträge keine Leistung
- Sie sitzen unter Umständen auf einer tickenden Zeitbombe
- Sie erhalten unter Umständen im Leistungsfall kein Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente
- Das Leistungsniveau sinkt, wohingegen die Beiträge kontinuierlich steigen
Ermitteln Sie mit uns Ihren Sozialversicherungsstatus!
- Wir helfen Ihnen bei der Einleitung und Abwicklung einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung
- Wir helfen Ihnen bei der Umschichtung der Sozialversicherungsbeiträge
- Wir unterstützen Sie bei der Rückforderung zu Unrecht geleisteter Beiträge
Ihre Situation
- Sind Sie nicht an die Weisungen Ihres Ehegatten (Arbeitgebers) gebunden?
- Sind Sie nicht in Ihrem Betrieb wie eine fremde Arbeitskraft eingegliedert?
- Die familienhafte Rücksichtnahme steht in Ihrem Arbeitsverhältnis im Vordergrund?
Unsere Einschätzung
Wenn Sie o. g. Kriterien erfüllen, ist es unbedingt erforderlich, Ihren Sozialversicherungsstatus prüfen zu lassen! Bitte beachten Sie, dass Ihr monatliches Gehalt über 1.500 € liegen sollte. (KV-Mindestbemessungsgrenze)
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