| Das Lebens-Arbeitszeit-Konto!

Trümpfe für den Arbeitgeber
steigern Sie die Motivation und den Leistungswillen Ihrer Mitarbeiter
binden Sie Fach- und Führungskräfte an Ihr Unternehmen!
soziale Aufwertung und Steigerung des Ansehens als innovatives Unternehmen
bieten Sie die rentabelste Vorruhestands- und Altersvorsorge!
wesentlich höhere Leistungen als betriebliche Altersvorsorge
Wie kann das sein? - Woher kommen die deutlich höheren Leistungen? Aus Arbeitgebersicht möchten wir an dieser Stelle durch eine Gegenüberstellung den Ansparvorteil des Zeitwertkontos darstellen:
Beispiel: Monatliches Ansparen |
Netto-Lohn |
Betriebliche Altersvorsorge |
Zeitwertkonto |
| Verwendeter Bruttolohn |
200 € |
200 € |
200 € |
| Arbeitgeber-Anteil Soz.Vers. ca.* |
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+ 40 € |
| Arbeitnehmer-Anteil Soz.Vers. ca. |
- 40 € |
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| Lohnsteuer |
- 60 € |
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| effektiver Sparbetrag |
100 € |
ca. 200 € |
ca. 240 € |
* innerhalb der SozVers.-Plicht-Grenzen
Sparen Sie Kosten ein
- keine Pauschalsteuer
- keine Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSV)
- kostengünstige Abwicklung und Verwaltung
- Reduzierung von Personalkosten bei Vorruhestandsregelungen
Keine Haftung
- keine Durchgriffshaftung für Sie als Arbeitgeber
- In der Bilanz ergebnisneutral
- keine Summen- oder Höchstgrenzen
- jederzeitige Stillegung oder Beendigung möglich
- Freistellungszeiten und Vorruhestand nach Belieben
- keine Kollision mit anderen Altersvorsorge-Regelungen, problemlos nebenher bzw. zusätzlich nutzbar
Unbürokratisch
- sehr einfache Abwicklung durch Wirtschaftsprüfergesellschaft mit Datev-Anbindung
- ideal für Ehegatten-Arbeitsverhältnisse (z.B. in inhabergeführten Unternehmen)
- hohe Effizienz auch für ältere Arbeitnehmer, perfekt für Führungskräfte
- auch Tantiemen, Prämien, Sonderzahlungen abzugsfrei umwandelbar
Lösung der Überstundenproblematik
- in einem 2. Schritt lässt sich auch die Überstundenproblematik für das Unternehmen lösen (Einbeziehung von Überstunden bzw. nicht genommenen Urlaub)
Die gesetzlichen Grundlagen (Auszug)
- Flexigesetz vom 06.04.1998, Altersteilzeitgesetz (AtG)
- Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000
- Rundschreiben der Sozialversicherungsträger 07.02.2001
- BMF-Schreiben aus den Jahren 1999 – 2002 (05.08.2002)
- Sozialgesetzbuch (SGB IV)
Unsere nebenstehende detailierte Auflistung der Rechtsgrundlagen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu!
 © Wirtschaftsagentur Bernd Mayer - Realisation 
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