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Das Lebens-Arbeitszeit-Konto!

Arbeitgeber

 Trümpfe für den Arbeitgeber

   steigern Sie die Motivation und den Leistungswillen
   Ihrer Mitarbeiter

   binden Sie Fach- und Führungskräfte an Ihr Unternehmen!

   soziale Aufwertung und Steigerung des Ansehens
   als innovatives Unternehmen

   bieten Sie die rentabelste Vorruhestands- und 
   Altersvorsorge!

   wesentlich höhere Leistungen als betriebliche Altersvorsorge

Wie kann das sein? - Woher kommen die deutlich höheren Leistungen?
Aus Arbeitgebersicht möchten wir an dieser Stelle durch eine Gegenüberstellung den Ansparvorteil des Zeitwertkontos darstellen:

Beispiel:
Monatliches Ansparen

Netto-Lohn

Betriebliche
Altersvorsorge 

 Zeitwertkonto

Verwendeter Bruttolohn

200 €

200 €

 200 €

Arbeitgeber-Anteil Soz.Vers. ca.*

 

 

+ 40 €

Arbeitnehmer-Anteil Soz.Vers. ca.

- 40 €

 

 

Lohnsteuer

- 60 €

 

 

effektiver Sparbetrag

100 € 

ca. 200 € 

ca. 240 € 

*   innerhalb der SozVers.-Plicht-Grenzen
 

Sparen Sie Kosten ein

  • keine Pauschalsteuer
     
  • keine Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSV)
     
  • kostengünstige Abwicklung und Verwaltung
     
  • Reduzierung von Personalkosten bei Vorruhestandsregelungen

Keine Haftung

  • keine Durchgriffshaftung für Sie als Arbeitgeber
     
  • In der Bilanz ergebnisneutral
     
  • keine Summen- oder Höchstgrenzen
     
  • jederzeitige Stillegung oder Beendigung möglich
     
  • Freistellungszeiten und Vorruhestand nach Belieben
     
  • keine Kollision mit anderen Altersvorsorge-Regelungen, problemlos nebenher bzw. zusätzlich nutzbar

Unbürokratisch

  • sehr einfache Abwicklung durch Wirtschaftsprüfergesellschaft mit Datev-Anbindung
     
  • ideal für Ehegatten-Arbeitsverhältnisse (z.B. in inhabergeführten Unternehmen)
     
  • hohe Effizienz auch für ältere Arbeitnehmer, perfekt für Führungskräfte
     
  • auch Tantiemen, Prämien, Sonderzahlungen abzugsfrei umwandelbar 

Lösung der Überstundenproblematik

  • in einem 2. Schritt lässt sich auch die Überstundenproblematik für das Unternehmen lösen (Einbeziehung von Überstunden bzw. nicht genommenen Urlaub)

Die gesetzlichen Grundlagen (Auszug)Rechtsgrundlagen des Arbeitszeitkontos

  • Flexigesetz vom 06.04.1998, Altersteilzeitgesetz (AtG)
     
  • Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000
     
  • Rundschreiben der Sozialversicherungsträger 07.02.2001
     
  • BMF-Schreiben aus den Jahren 1999 – 2002 (05.08.2002)
     
  • Sozialgesetzbuch (SGB IV)

Unsere nebenstehende detailierte Auflistung der Rechtsgrundlagen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu!

Anfrage zu diesem Thema


 
 
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