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Das Lebens-Arbeitszeit-Konto!

Wie lange wollen Sie arbeiten?Wie lange wollen Sie arbeiten?

Flexibler, einfacher, kostengünstiger und rentabler als betriebliche- oder private Altersvorsorge!
 


Vorruhestand oder Zusatzrente
Arbeiten Sie auf Vorrat und feiern Sie Ihr Guthaben als Freistellungszeit vor der gesetzlichen Rente einfach ab.

Alle Guthaben die Sie nicht abfeiern möchten, können Sie steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung freier Wahl übertragen.
 

 
 
Hohe staatliche Förderung
Die Sparbeiträge werden steuerfrei und sozialversicherungsfrei in die Anlage eingezahlt. Dazu fließt der Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers mit in die Anlage ein.
Sozialversicherungsfreiheit besteht auch nach 2008.

Hohe Rendite
Die Geldanlage bei Lebensarbeitszeitkonten ist keiner Beschränkung unterworfen. Daher können renditestarke Anlageprodukte mit Kapitalgarantie ausgewählt werden.

Beispiel für die Rendite eines Zeitwertkontos
    Berechnungsgrundlage für dieses Beispiel:
    Alter: 37 Jahre, Spardauer: 28 Jahre, ledig, Monatsverdienst: 2.500€ brutto
    100€ Bruttoumwandlung, d.h. Netto-Aufwand: 44,67€

Wie kann das sein? - Woher kommt dieser Sparvorteil?
Aus Arbeitnehmersicht möchten wir an dieser Stelle durch eine Gegenüberstellung den Ansparvorteil des Zeitwertkontos darstellen:

Beispiel:
Sie sparen 100,- EUR

Private
Geldanlage

Betriebliche
Altersvorsorge 

 Zeitwertkonto

Aus dem Nettogehalt

100 €

100 €

100 €

Arbeitgeber-Anteil Soz.Vers. ca.*

 

 

+40 €

Arbeitnehmer-Anteil Soz.Vers. ca.

 

 

+40 €

Lohnsteuer  

 

+ 60€

effektiver Sparbetrag

100 € 

ca. 200 € 

ca. 240 € 

*   innerhalb der SozVers.-Plicht-Grenzen
 

Hohe Flexibilität
Ihr Guthaben ist nicht gesperrt wie bei der betrieblichen Altersvorsorge.
Es sind Entnahmen möglich und sie können bis zum Rentenalter frei entscheiden, ob Sie den Vorruhestand, eine Zusatzrente, eine Abfindung oder eine individielle Mischung aus diesen Komponenten bevorzugen.

Arbeitgeber-Wechsel
Bei Arbeitgeberwechsel kann das Guthaben ruhend gestellt, aufgelöst, oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Außerdem ist die Übertragung jederzeit in eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) möglich.

Anfrage zu diesem Thema


 
 
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