Zeitwertkonto Das Lebensarbeitszeitkonto … … der Königsweg zur betrieblichen Altersvorsorge!
Lebensarbeitszeitkonten stellen für den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung eine besonders attraktive, flexible und renditestarke Systemlösung dar.
Lebensarbeitszeitkonten haben den höchsten Wirkungsgrad beim Brutto-Netto-Beitragsverhältnis und werden deshalb aus unserer Sicht während der Arbeitsphase die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (BAV) ablösen.
Lebensarbeitszeitkonten gehören nicht zur klassischen Familie der BAV und unterliegen somit auch nicht den Begrenzungen wie in der BAV üblich. Daher ergeben sich folgende Vorteile:
- steuer-, und sozialversicherungsfrei auch nach 2008
- ein Zugriff auch vor dem 60. Lebensjahr ist möglich
- es gibt keine Summen- oder Höchstgrenzen
- es ist keine Pauschalsteuer zu entrichten
- die Einbringungsmöglichkeiten sind flexibel und variabel
- es sind keine Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSV) zu entrichten
- die Übertragung in bAv ist jederzeit steuerfrei möglich
- es gibt kein Unternehmerrisiko, d.h. keine Durchgriffshaftung
- der Verwaltungsaufwand ist gering und die Speicherung der Daten erfolgt extern über Wirtschaftsprüfer bei DATEV
- sie erzielen bei gleichem Nettoaufwand eine ca. 2,5 fache Sparleistung gegenüber vermögenswirksamer Leistungen (VWL)
- sie sind uneingeschränkt vererbbar
 Berechnungsgrundlage für dieses Beispiel: Alter: 37 Jahre, Spardauer: 28 Jahre, ledig, Monatsverdienst: 2.500€ brutto 100€ Bruttoumwandlung, d.h. Netto-Aufwand: 44,67€
Wie kann das sein? - Woher kommt dieser Sparvorteil? Aus Arbeitnehmersicht möchten wir an dieser Stelle durch eine Gegenüberstellung den Ansparvorteil des Zeitwertkontos darstellen:
| Beispiel: Sie sparen 100,- EUR |
Private Geldanlage |
Betriebliche Altersvorsorge |
Zeitwertkonto |
| Aus dem Nettogehalt |
100 € |
100 € |
100 € |
| Arbeitgeber-Anteil Soz.Vers. ca.* |
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+ 40 € |
| Arbeitnehmer-Anteil Soz.Vers. ca. |
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+ 40 € |
| Lohnsteuer |
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+ 60 € |
| effektiver Sparbetrag |
100 € |
ca. 200 € |
ca. 240 € |
* innerhalb der SozVers.-Plicht-Grenzen
Wer kann vom Lebensarbeitszeitkonto profitieren?
- Alle Arbeitnehmer (Lohn- und Gehaltsempfänger)
- Mitarbeitende Unternehmer-Ehegatten
- Geschäftsführende Gesellschafter (GGF) und Vorstände (AG)
- Personen des Öffentlichen Dienstes (siehe Tarifverträge)

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